2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt,
Der Hartz-IV-Satz für einen allein stehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro. (ab 1. Januar 2020 steigt er auf 432 Euro). Diese Leistungen, also das absolute Existenzminimum um 60 oder 100 Prozent zu kürzen, ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden!
Allerdings dürfen weiterhin zu Sanktionszwecken 30% abgezogen werden.
Um sich einen Überblick zu verschaffen hier der Regelsatz für 2019:
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Tag Sanktionen
Hartz 4 Sanktionen teilweise abgeschafft – Bundesverfassungsgericht erklärt das Vorgehen für teilweise verfassungswidrig
Peira präsentiert – Inge Hannemann
Andreas und ich waren am letzten Sonntag bei der Veranstaltung der Peira (Gesellschaft für politisches Wagnis). Zu Gast war dieses Mal Inge Hannemann. Inge Hannemann ist seit 2005 Sachbearbeiterin im ...
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